ITS.nrw
IT-Sicherheit & Datenschutz · Essen & NRW

IT-Forensik & Incident Response

IT-Forensik bei ITS.nrw untersucht Sicherheitsvorfälle anhand vorhandener digitaler Spuren. Die Sicherung, Auswertung und Dokumentation unterstützt Entscheidungen zur Eindämmung, Wiederherstellung und weiteren Aufklärung.

Chain of CustodyMemory ForensicsLog-AnalyseDatenrettung
Leistungsumfang

Was wir für Sie übernehmen.

Bei einem Sicherheitsvorfall müssen Eindämmung, Geschäftsbetrieb und Spurensicherung aufeinander abgestimmt werden. Wir unterstützen die technische Untersuchung und dokumentieren, was festgestellt wurde, welche Datenbasis vorliegt und wo Unsicherheiten bleiben. Die Ergebnisse können die Abstimmung mit Rechtsberatung, Versicherung und Behörden unterstützen.

Das gehört zum Angebot

  • Abgestimmte Erstmaßnahmen zur Eingrenzung des Vorfalls und zur Sicherung vorhandener Spuren
  • Dokumentierte Sicherung mit Hashwerten sowie Protokollierung von Zugriffen und Übergaben
  • Rekonstruktion anhand verfügbarer Protokolle, Datenträger und Speicherabbilder
  • Prüfung von Möglichkeiten zur Datenrettung; Erfolg hängt vom Schadensbild und verfügbaren Schlüsseln ab
  • Technischer Bericht als Grundlage für weitere Maßnahmen und die Prüfung möglicher Meldepflichten
Häufige Fragen

IT-Forensik & Vorfallanalyse — was Kunden fragen

Was sollte ich bei einem vermuteten IT-Sicherheitsvorfall zuerst tun?
Informieren Sie die zuständige IT und nutzen Sie einen unverdächtigen Kommunikationsweg. Dokumentieren Sie Beobachtungen und Zeitpunkt. Stimmen Sie Isolation, Abschalten oder Neustart mit der Vorfallbearbeitung ab: Ungeplante Änderungen können Spuren löschen, während laufende Angriffe eine schnelle Eindämmung erfordern.
Sind die Untersuchungsergebnisse automatisch vor Gericht verwertbar?
Nein. Eine nachvollziehbare Sicherung und dokumentierte Beweiskette können die spätere Bewertung unterstützen. Ob und mit welchem Gewicht ein Ergebnis in einem konkreten Verfahren verwendet werden kann, entscheiden die zuständigen Stellen im rechtlichen Kontext.
Wann gilt die 72-Stunden-Frist der DSGVO?
Bei einer meldepflichtigen Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten muss der Verantwortliche die Aufsicht unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden ab Bekanntwerden informieren. Nicht jeder IT-Vorfall ist meldepflichtig. Die Bewertung sollte zeitnah mit den Datenschutzverantwortlichen erfolgen; wir liefern technische Feststellungen dazu.

DER NÄCHSTE SCHRITT BEGINNT MIT EINEM GESPRÄCH

Was möchten Sie
möglich machen?

Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben. Wir klären gemeinsam, wie ITS.nrw Sie unterstützen kann.

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