ITS.nrw
IT-Sicherheit & Datenschutz · Essen & NRW

Datenschutz technisch umsetzen

ITS.nrw unterstützt die technische Umsetzung von Datenschutz in Websites und Unternehmenssystemen. Dazu gehören Datenflussanalysen, Zugriffsregeln, Löschabläufe und technisch geprüfte Einwilligungsverwaltung in Abstimmung mit Ihren Datenschutzverantwortlichen.

DSGVOTOMArt. 32LöschkonzeptConsent
Leistungsumfang

Was wir für Sie übernehmen.

Datenschutz braucht Abläufe, die in Ihren Systemen tatsächlich funktionieren. Wir untersuchen Datenflüsse, setzen technische Maßnahmen um und dokumentieren die Ergebnisse. Rechtsgrundlagen, Informationspflichten und Verantwortlichkeiten stimmen Sie mit Ihrer Datenschutz- oder Rechtsberatung ab; unsere Arbeit schafft dafür eine technische Grundlage.

Das gehört zum Angebot

  • Technische Bestandsaufnahme von Websites, Anwendungen, eingebundenen Diensten und Datenflüssen
  • Umsetzung und Dokumentation technischer und organisatorischer Maßnahmen im Rahmen von Art. 32 DSGVO
  • Lösch- und Aufbewahrungskonzepte mit praktikabler Behandlung von Backups und Archiven
  • Einwilligungsverwaltung mit Sperre einwilligungspflichtiger Dienste vor Zustimmung sowie Widerrufsmöglichkeit
  • Technische Zuarbeit für Verarbeitungsverzeichnis und Bewertung möglicher Datenschutzvorfälle
Häufige Fragen

Technischer Datenschutz — was Kunden fragen

Reicht ein Cookie-Banner für eine datenschutzgerechte Website?
Nein. Entscheidend sind die tatsächlich eingesetzten Funktionen und Datenflüsse. Einwilligungspflichtige Zugriffe dürfen nicht schon vor Zustimmung stattfinden. Auch Rechtsgrundlagen, Informationen, Dienstleister und ein funktionierender Widerruf müssen zur technischen Umsetzung passen.
Braucht jede Website eine Cookie-Einwilligung?
Nein. § 25 TDDDG sieht unter anderem eine Ausnahme für unbedingt erforderliche Zugriffe für einen ausdrücklich gewünschten Dienst vor. Ob eine Einwilligung benötigt wird, hängt vom konkreten Einsatz ab; auch ohne Cookie-Einwilligung können Informations- und andere Datenschutzpflichten bestehen.
Ersetzt die technische Prüfung unsere Datenschutzberatung?
Die Prüfung liefert technische Feststellungen und setzt abgestimmte Maßnahmen um. Rechtliche Bewertungen, organisatorische Zuständigkeiten und die laufende Datenschutzverantwortung müssen ergänzend geklärt werden. Die Ergebnisse können direkt mit Ihrer Datenschutz- oder Rechtsberatung abgestimmt werden.

DER NÄCHSTE SCHRITT BEGINNT MIT EINEM GESPRÄCH

Was möchten Sie
möglich machen?

Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben. Wir klären gemeinsam, wie ITS.nrw Sie unterstützen kann.

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