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Bei einem akuten Sicherheitsvorfall
Betroffene Systeme nicht neu starten — ein Neustart löscht flüchtige Beweise im Arbeitsspeicher unwiederbringlich. Netzwerkverbindung trennen, System eingeschaltet lassen, dann melden.
Sind personenbezogene Daten betroffen, läuft die 72-Stunden-Frist nach Art. 33 DSGVO ab Kenntnis.